Aufmaßvergütung

Die Aufmaßvergütung wird für die Aufmaßtätigkeit, inklusive der technischen Beratung vor Ort, unmittelbar nach der Durchführung des Aufmaßes bevorschusst ausgezahlt. Je nach Produktgruppe erfolgt die Aufmaßvergütung als Stückvergütung oder als prozentuale Vergütung von 2 %. Die prozentuale Vergütung setzt sich zusammen aus 1,5 % Aufmaß + 0,5 % pauschale Aufwandentschädigung.

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