Als selbstständiger HEIM & HAUS Montagepartner sind Sie für die qualitative, handwerkliche Montage der HEIM & HAUS Produkte verantwortlich. Im Rahmen Ihrer vertraglichen Vereinbarung mit HEIM & HAUS besitzen Sie verschiedene Rechte und Pflichten, deren Einhaltung die Grundlage für eine langfristige und fruchtbare Zusammenarbeit durch beide Vertragspartner bildet.
Als HEIM & HAUS Montagepartner sind Sie selbstständiger Gewerbetreibender. Ein angemeldetes Gewerbe und ein gültiger Gewerbeschein sind Voraussetzung für die Ausübung Ihrer Montagetätigkeit für HEIM & HAUS.
Sie sind als selbstständiger Montagebetrieb grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung dazu verpflichtet, zur Umsatzsteuer zu optieren.
Gleichzeitig müssen Sie zu Beginn Ihrer Montagetätigkeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG anfordern und diese HEIM & HAUS vorlegen.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Sie als Unternehmer und zwingend Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Ihren Montagebetrieb durch HEIM & HAUS.
Sie verpflichten sich zu einem absoluten Kundenschutz gegenüber HEIM & HAUS, der auch bei einer eventuellen Auflösung des Vertragsverhältnisses unbefristet fortbesteht. Gemäß diesem ist es untersagt, Produkte, die dem HEIM & HAUS-Vertriebsprogramm entsprechen oder ähneln, auch aus anderen Materialien, an HEIM & HAUS-Kunden direkt zu veräußern oder Aufträge aus diesem Kundenkreis an Dritte zu vermitteln.
Bei der Durchführung all Ihrer Arbeiten sind stets die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten.
Mit Abschluss Ihres Vertrages sichern Sie Ihre fachliche Qualifikation zur Ausführung der Montagetätigkeit sowie die handwerksgerechte Ausübung Ihrer Montagearbeiten zu. Dazu gehört unter anderem:
Ihre Arbeiten entsprechend der geltenden Regeln der Technik und gemäß übergebenem Montagehandbuch auszuführen
die Richtigkeit der Aufmaße eigenverantwortlich zu gewährleisten
die Waren bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen
die Ware ordnungsgemäß zu lagern und zu transportieren
An Sie vergebene Aufträge sind fristgerecht von Ihnen durchzuführen:
Die eigenständige Terminierung Ihrer Aufmaß- und Montageeinsätze zählt zu Ihren Aufgaben als Montagepartner.
Das Abnahmeprotokoll darf erst dann für die Fertigmeldung eines Auftrages von Ihnen eingereicht werden, wenn die Arbeiten vollständig und ordnungsgemäß ausgeführt sind und keine Mängel bzw. Restarbeiten vorhanden sind.