Bankbestätigung (BB)

Bei Verbindliche Bestellungen mit hohen Gesamtauftragswerten (ab ca. 10.000,00 Euro), sichern wir die Zahlung des Rechnungsbetrages zusätzlich ab. Der Kunde wird gebeten, eine Bankbestätigung einzureichen. Dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Punkt 8 mit dem Kunden vereinbart.

In der Bankbestätigung bestätigt die Bank des Kunden, dass die finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Bestätigung vorhanden sind. In der Akte ist dieses Dokument unter der Bezeichung "Bankbestätigung" oder "BB" einsehbar.  

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